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GmbH Treuhandvertrag notariell beurkunden: So geht's

Inhaltsverzeichnis

Zuletzt aktualisiert: 15. August 2026

Warum ein GmbH Treuhandvertrag notariell beurkundet werden muss

Einen GmbH-Treuhandvertrag notariell beurkunden zu lassen ist keine bürokratische Formalität, sondern eine zwingende rechtliche Voraussetzung. Der Grund liegt im deutschen GmbH-Recht: Ein Treuhandvertrag über GmbH-Geschäftsanteile ist untrennbar mit der Abtretung dieser Anteile verbunden, und hier greift der gesetzliche Formzwang.

Notar und Mandant sitzen gemeinsam an einem großen Holzschreibtisch, der Notar erläutert eine Vertragsseite und zeigt mit dem Finger auf eine Klausel, professionelles Büroumfeld mit Bücherregalen im Hintergrund und warmem Bürolicht
Notar und Mandant sitzen gemeinsam an einem großen Holzschreibtisch, der Notar erläutert eine Vertragsseite und zeigt mit dem Finger auf eine Klausel, professionelles Büroumfeld mit Bücherregalen im Hintergrund und warmem Bürolicht

Schuldrechtlicher Vertrag und dingliche Wirkung: der Unterschied

Schuldrechtlicher Vertrag bezeichnet die Vereinbarung zwischen Treugeber und Treuhänder, die regelt, wie der Treuhänder die Anteile zu halten und auf Weisung des Treugebers zu handeln hat. Diese Vereinbarung wäre theoretisch formfrei möglich.

Dingliche Wirkung bezeichnet die tatsächliche Übertragung des Eigentums am GmbH-Geschäftsanteil auf den Treuhänder. Ohne wirksame dingliche Übertragung existiert kein rechtswirksames Treuhandverhältnis. In der Praxis bedeutet das: Wer einen Treuhandvertrag GmbH ohne notarielle Beurkundung der Anteilsübertragung schließt, hat zwar ein Papier, aber kein wirksames Rechtsverhältnis. Der Treuhänder ist im Handelsregister nicht als Gesellschafter eingetragen, und im Konfliktfall steht man mit leeren Händen da.

BGH-Rechtsprechung zum Formzwang bei Treuhandvereinbarungen

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Treuhandvereinbarungen über GmbH-Anteile dem Formzwang des § 15 GmbHG unterliegen. Eine Vereinbarung, die wirtschaftlich auf die Übertragung oder Belastung eines GmbH-Geschäftsanteils hinausläuft, muss notariell beurkundet werden. Der Formzwang erfasst auch Verpflichtungsgeschäfte, die auf eine spätere Übertragung gerichtet sind.


Formzwang GmbH-Anteilsübertragung: Was § 15 GmbHG vorschreibt

§ 15 GmbHG ist die zentrale Norm für jeden, der GmbH-Geschäftsanteile überträgt oder eine Treuhandstruktur aufbaut. Gemäß § 15 GmbHG auf dejure.org bedürfen die Abtretung von Geschäftsanteilen sowie Verträge, durch die eine Verpflichtung zur Abtretung begründet wird, der notariellen Form. Das ist kein Ermessen, sondern ein Wirksamkeitserfordernis. Ein Vertrag, der diese Form nicht einhält, ist nach § 125 BGB nichtig.

Für Treuhandkonstruktionen bedeutet das konkret:

  • Der Treuhandvertrag, soweit er die Verpflichtung zur Anteilsübertragung enthält, muss notariell beurkundet werden.
  • Die tatsächliche Abtretung des GmbH-Geschäftsanteils an den Treuhänder muss ebenfalls notariell beurkundet werden.
  • Nachträgliche Änderungen am Treuhandverhältnis, die die Anteilsstruktur berühren, unterliegen demselben Formzwang.

Ausnahmen von der notariellen Beurkundungspflicht

Ausnahmen vom Formzwang sind eng begrenzt. Formfrei möglich sind rein schuldrechtliche Regelungen zwischen Treugeber und Treuhänder, die keine Verpflichtung zur Anteilsübertragung enthalten - etwa Weisungsrechte, Vergütungsvereinbarungen oder Vertraulichkeitsklauseln. Diese können in einer separaten schriftlichen Vereinbarung geregelt werden, müssen aber von der beurkundungspflichtigen Anteilsübertragung klar getrennt sein.

Ein häufiger Fehler: Viele glauben, eine notariell beglaubigte Unterschrift genüge. Das ist falsch. Das Beurkundungsgesetz verlangt eine vollständige notarielle Beurkundung, bei der der Notar den gesamten Vertragsinhalt aufnimmt, vorliest und beurkundet.

Rechtliche Folgen fehlender Beurkundung: Nichtigkeit und Heilung

Nichtigkeit ist die automatische Rechtsfolge eines formwidrigen Rechtsgeschäfts nach § 125 BGB. Der Vertrag existiert rechtlich nicht, auch wenn beide Parteien ihn unterzeichnet haben. Der Treuhänder hat keine wirksame Rechtsstellung, der Treugeber hat keine durchsetzbaren Ansprüche.

Heilung ist unter bestimmten Umständen möglich. Nach § 15 Abs. 4 GmbHG wird ein mangelhafter Verpflichtungsvertrag durch die nachfolgende notarielle Abtretung geheilt, allerdings nicht rückwirkend für alle Rechtsfolgen, die in der Zwischenzeit eingetreten sind.

:::caution Eine fehlende notarielle Beurkundung führt zur automatischen Nichtigkeit des Treuhandvertrags. Im Streitfall kann der Treuhänder die Anteile behalten, ohne dass der Treugeber rechtlich dagegen vorgehen kann. :::


Treuhandvertrag GmbH Muster: Was ein rechtssicherer Vertrag enthalten muss

Ein Treuhandvertrag GmbH Muster, das wirklich trägt, ist ein präzises Rechtsdokument, das sämtliche Aspekte des Treuhandverhältnisses abdeckt und die notarielle Beurkundung vorbereitet. Jedes Muster muss auf den konkreten Sachverhalt angepasst werden.

Pflichtinhalte: Treugeber, Treuhänder und Stimmrechtsausübung

Ein rechtssicherer Treuhandvertrag muss folgende Kernelemente enthalten:

Parteien und Anteilsstruktur:

  • Vollständige Identifikation von Treugeber und Treuhänder
  • Genaue Bezeichnung des GmbH-Geschäftsanteils (Nennbetrag, Gesellschaft, Handelsregisternummer)
  • Zeitpunkt und Modalitäten der Anteilsübertragung

Weisungsrechte und Stimmrechtsausübung:

  • Umfang des Weisungsrechts des Treugebers gegenüber dem Treuhänder
  • Regelung der Stimmrechtsausübung in der Gesellschafterversammlung
  • Pflicht des Treuhänders, Weisungen des Treugebers zu befolgen

Wirtschaftliches Eigentum:

  • Klarstellung, dass das wirtschaftliche Eigentum beim Treugeber verbleibt
  • Gewinnbezugsrechte und Verteilung von Ausschüttungen
  • Kostentragung und Haftungsregelungen

Transparenzregister und Meldepflichten:

  • Regelung, wer die Meldepflichten nach dem Geldwäschegesetz erfüllt
  • Pflicht zur korrekten Eintragung des wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister

:::info Eine klare Trennung zwischen dem beurkundungspflichtigen Teil des Treuhandvertrags und den schuldrechtlichen Nebenvereinbarungen hält den Beurkundungsaufwand überschaubar und ermöglicht spätere Anpassungen ohne erneuten Notartermin. :::

Beendigung des Treuhandverhältnisses: Kündigung, Tod und Rückübertragung

Die Beendigung des Treuhandverhältnisses ist der Punkt, an dem die größten Streitpotenziale entstehen.

Ordentliche Kündigung

Ohne ausdrückliche vertragliche Regelung gilt das gesetzliche Kündigungsrecht aus §§ 675, 671 BGB: Der Treugeber kann das Treuhandverhältnis grundsätzlich jederzeit kündigen, der Treuhänder nur zur Zeit, die für den Treugeber nicht ungelegen ist. Ein gut gestalteter Treuhandvertrag regelt daher Kündigungsfristen für beide Seiten (üblich: drei bis sechs Monate zum Quartalsende), den Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts des Treuhänders für einen definierten Zeitraum und die Pflicht zur unverzüglichen Rückübertragung nach Kündigung.

Außerordentliche Kündigung und Tod des Treuhänders

Beide Parteien können das Treuhandverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Der Tod des Treuhänders ist das am häufigsten übersehene Risiko: Der Geschäftsanteil geht mit dem Tod in dessen Nachlass über, und die Erben werden kraft Gesetzes Gesellschafter. Ein rechtssicherer Treuhandvertrag enthält daher eine ausdrückliche Verpflichtung der Erben zur unverzüglichen Rückübertragung, eine transmortale Vollmacht des Treugebers und eine Regelung zur Stimmrechtsausübung in der Übergangsphase.

Rückübertragung: Formzwang und Gesellschafterliste

Jede Beendigung des Treuhandverhältnisses, die eine Rückübertragung erfordert, unterliegt erneut dem Formzwang des § 15 GmbHG. Der Treuhandvertrag sollte regeln, wer die Kosten trägt, innerhalb welcher Frist die notarielle Rückübertragung zu erfolgen hat und wer die aktualisierte Gesellschafterliste beim Handelsregister einreicht.

:::success Die Beendigung des Treuhandverhältnisses - insbesondere beim Tod des Treuhänders - ist das am häufigsten unterschätzte Risiko. Ein rechtssicherer Treuhandvertrag regelt nicht nur die Begründung, sondern auch jeden Beendigungsfall mit konkreten Fristen, Vollmachten und Kostentragungsregeln. :::

Kosten notarielle Beurkundung GmbH-Anteil: Was auf Sie zukommt

Die Kosten notarielle Beurkundung GmbH-Anteil richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die konkrete Gebührenhöhe hängt maßgeblich vom Geschäftswert ab - also vom Wert des GmbH-Geschäftsanteils. Hinzu kommen Auslagen für Schreibgebühren, Beglaubigungen und die Einreichung beim Handelsregister. Für eine verbindliche Kostenauskunft sollten Sie direkt bei einem Notar anfragen oder die Kostenübersicht des Deutschen Notarinstituts konsultieren.

Kosten-Nutzen-Betrachtung: Notarkosten versus rechtliche Risiken

Die Notarkosten wirken auf den ersten Blick wie ein vermeidbarer Aufwand. Das ist ein Trugschluss. Die Alternative zu einer ordnungsgemäßen notariellen Beurkundung ist nicht Kostenersparnis, sondern Rechtsunsicherheit. Ein nichtiger Treuhandvertrag schützt den Treugeber nicht. Hinzu kommen die Folgekosten einer fehlerhaften Struktur: Kosten für nachträgliche Heilung, steuerliche Nachteile, Bußgelder bei Verletzung von Meldepflichten und Haftungsrisiken des Treuhänders.

:::success Notarkosten für eine GmbH-Treuhandstruktur sind eine Investition in Rechtssicherheit. Die Kosten einer nachträglichen Korrektur übersteigen die Beurkundungskosten regelmäßig erheblich. :::


Steuerliche Implikationen der GmbH-Treuhandstruktur

Die steuerliche Behandlung von GmbH-Treuhandstrukturen ist entscheidend: Steuerliche Fehleinschätzungen können rückwirkend zu erheblichen Nachzahlungen, Bußgeldern und zur steuerlichen Umqualifizierung der gesamten Struktur führen.

Wirtschaftliches Eigentum: Der steuerrechtliche Durchgriff

Das Steuerrecht folgt nicht blind dem Zivilrecht. Maßgeblich ist § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO: Wirtschaftsgüter werden demjenigen zugerechnet, der die tatsächliche Herrschaft über sie ausübt. Bei einer ordnungsgemäß gestalteten Treuhandstruktur ist das der Treugeber - nicht der im Handelsregister eingetragene Treuhänder. Voraussetzung ist allerdings, dass das Treuhandverhältnis klar nachgewiesen werden kann. Ein formwirksamer, beurkundeter Treuhandvertrag ist der stärkste Nachweis gegenüber dem Finanzamt.

Einkommensteuerliche Zurechnung von Gewinnausschüttungen

Gewinnausschüttungen der GmbH sind steuerlich dem Treugeber zuzurechnen, auch wenn sie zivilrechtlich an den Treuhänder fließen. Der Treugeber muss die Ausschüttungen in seiner Einkommensteuererklärung angeben. Im Treuhandvertrag sollte eine klare Weiterleitung der Ausschüttungen an den Treugeber geregelt sein - mit konkreten Fristen und Zahlungsmodalitäten.

Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer

Die GmbH selbst ist von der Treuhandstruktur grundsätzlich unberührt: Sie zahlt Körperschaftsteuer auf ihren Gewinn, unabhängig davon, wer wirtschaftlicher Eigentümer der Anteile ist. Bei Ausschüttungen behält die GmbH Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag ein. Der Treugeber kann diese einbehaltene Steuer auf seine Einkommensteuerschuld anrechnen - aber nur, wenn er gegenüber dem Finanzamt nachweisen kann, dass er der wirtschaftliche Eigentümer ist. Ohne beurkundeten Treuhandvertrag ist dieser Nachweis kaum zu führen.

Transparenzregister: Meldepflicht und Bußgeldrisiko

Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet GmbHs, ihren wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister einzutragen. Bei einer Treuhandstruktur ist der wirtschaftlich Berechtigte der Treugeber, nicht der Treuhänder. Verstöße gegen die Meldepflicht sind Ordnungswidrigkeiten nach § 56 GwG mit erheblichen Bußgeldern.

Achtung Ein formloser oder nichtiger Treuhandvertrag wird vom Finanzamt steuerlich nicht anerkannt. In diesem Fall gilt der Treuhänder als wirtschaftlicher Eigentümer - mit allen steuerlichen Pflichten. Die notarielle Beurkundung ist damit nicht nur gesellschaftsrechtlich, sondern auch steuerrechtlich unverzichtbar.

Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer bei Beendigung

Wird das Treuhandverhältnis beendet und der Geschäftsanteil auf den Treugeber rückübertragen, ist dies steuerlich grundsätzlich ein neutraler Vorgang - sofern der Treugeber von Anfang an als wirtschaftlicher Eigentümer behandelt wurde. Bei Tod des Treuhänders geht der Geschäftsanteil zivilrechtlich in den Nachlass des Treuhänders über. Der Treuhandvertrag sollte daher ausdrücklich regeln, dass die Erben zur unverzüglichen Rückübertragung verpflichtet sind. Erbschaftsteuerlich ist der Anteil dem Treugeber zuzurechnen - aber auch das setzt einen steuerrechtlich anerkannten Treuhandvertrag voraus.

Grunderwerbsteuer bei grundstückshaltenden GmbHs

Enthält die GmbH Grundstücke, ist besondere Vorsicht geboten. Nach § 1 Abs. 3 GrEStG kann die Übertragung von mindestens 90 % der Anteile an einer grundstückshaltenden Gesellschaft Grunderwerbsteuer auslösen. Treuhandkonstruktionen, bei denen der Treugeber wirtschaftlich über mehr als 90 % der Anteile verfügt, können unter diese Regelung fallen. Für die steuerliche Einordnung empfiehlt sich die Konsultation eines Steuerberaters, der auf GmbH-Strukturen spezialisiert ist.

Wichtige Erkenntnis Die steuerliche Anerkennung einer GmbH-Treuhandstruktur steht und fällt mit dem Nachweis des Treuhandverhältnisses. Ein notariell beurkundeter Treuhandvertrag ist die stärkste Grundlage für diesen Nachweis - gegenüber dem Finanzamt, dem Transparenzregister und im Erbfall.

Checkliste: So bereiten Sie die notarielle Beurkundung vor

Eine gute Vorbereitung spart Zeit und Notarkosten. Der Notar kann seinen Entwurf nur dann effizient erstellen, wenn alle relevanten Informationen vollständig vorliegen.

Dokumente und Informationen, die Sie vorbereiten müssen:

  • Aktuelle Gesellschafterliste der GmbH (aus dem Handelsregister)
  • Aktueller Handelsregisterauszug der GmbH
  • Personalausweis oder Reisepass von Treugeber und Treuhänder
  • Gesellschaftsvertrag (Satzung) der GmbH in aktueller Fassung
  • Genaue Bezeichnung des zu übertragenden Geschäftsanteils (Nennbetrag, Anteilsnummer)
  • Entwurf des Treuhandvertrags (vom Anwalt geprüft)
  • Nachweis des wirtschaftlichen Berechtigten für das Transparenzregister
  • Steuerliche Identifikationsnummer beider Parteien
  • Ggf. Vollmachten, wenn Parteien nicht persönlich erscheinen können

Vor dem Notartermin klären:

  • Ist der Geschäftswert des Anteils bekannt? (Grundlage der Notargebühr)
  • Sind alle Gesellschafter der GmbH über die Treuhandstruktur informiert, soweit erforderlich?
  • Enthält der Gesellschaftsvertrag Vinkulierungsklauseln, die eine Zustimmung der Gesellschafterversammlung erfordern?
  • Sind Meldepflichten nach dem Geldwäschegesetz bekannt und wird deren Erfüllung sichergestellt?
Geschäftsmann im dunklen Anzug sitzt an einem aufgeräumten Schreibtisch und prüft sorgfältig einen Stapel Dokumente, daneben ein aufgeklappter Laptop und ein Kugelschreiber, helles natürliches Bürolicht
Geschäftsmann im dunklen Anzug sitzt an einem aufgeräumten Schreibtisch und prüft sorgfältig einen Stapel Dokumente, daneben ein aufgeklappter Laptop und ein Kugelschreiber, helles natürliches Bürolicht

Nach dem Notartermin:

  • Aktualisierte Gesellschafterliste beim Handelsregister eingereicht?
  • Eintragung des wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister aktualisiert?
  • Originale des beurkundeten Treuhandvertrags sicher verwahrt?
  • Steuerberater über die neue Struktur informiert?

Ein strukturierter Ablauf nach dieser Checkliste verhindert die häufigsten Fehler. Zur Orientierung über die rechtlichen Anforderungen an Treuhandverhältnisse empfiehlt sich auch ein Blick in die Informationen des Bundesanzeigers zum Transparenzregister.


Fazit

Ein GmbH Treuhandvertrag notariell beurkunden zu lassen ist kein optionaler Schritt, sondern die rechtliche Grundlage jeder wirksamen Treuhandstruktur. Der Formzwang nach § 15 GmbHG ist eindeutig, die BGH-Rechtsprechung ist klar, und die Folgen einer fehlenden Beurkundung sind gravierend: Nichtigkeit des Vertrags, fehlender Schutz für den Treugeber und erhebliche steuerliche Risiken.

Wer eine GmbH-Treuhandstruktur aufbaut, tut gut daran, von Anfang an auf rechtssichere Dokumentation zu setzen, die Gesellschafterliste aktuell zu halten und die steuerlichen Implikationen mit einem Fachberater zu klären.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Treuhandvertrag über GmbH-Anteile formbedürftig?

Ja. Nach der Rechtsprechung des BGH und der herrschenden Meinung im Schrifttum unterliegt ein Treuhandvertrag über GmbH-Geschäftsanteile dem Formzwang des § 15 Abs. 4 GmbHG, wenn er eine Verpflichtung zur Abtretung von Anteilen enthält. Ohne notarielle Beurkundung ist das Rechtsgeschäft nichtig. Eine privatschriftliche Vereinbarung reicht für die dingliche Wirkung nicht aus und bietet dem Treugeber keinen verlässlichen Schutz.

Welche Folgen hat eine fehlende notarielle Beurkundung bei Treuhandverträgen?

Ein ohne notarielle Beurkundung geschlossener Treuhandvertrag über GmbH-Anteile ist nach § 125 BGB in Verbindung mit § 15 GmbHG nichtig. Der Treugeber hat in diesem Fall keinen durchsetzbaren Anspruch auf Rückübertragung der Anteile. Eine Heilung des Formmangels tritt nach § 15 Abs. 4 Satz 2 GmbHG erst durch die tatsächliche Abtretung der Anteile in notarieller Form ein. Das wirtschaftliche Eigentum bleibt bis dahin rechtlich ungesichert.

Welche Rolle spielt der Notar bei der Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen?

Der Notar beurkundet sowohl den Abtretungsvertrag als auch den zugrunde liegenden Treuhandvertrag, sofern dieser eine Abtretungsverpflichtung enthält. Er prüft die Identität der Beteiligten, belehrt über Rechtsfolgen und übermittelt die aktualisierte Gesellschafterliste an das Handelsregister. Damit sichert die notarielle Beurkundung die Beweislast, schützt alle Parteien und erfüllt die Anforderungen des Beurkundungsgesetzes sowie des GmbHG.

Kann ein Treuhandvertrag auch privatschriftlich geschlossen werden?

Ein rein schuldrechtlicher Treuhandvertrag ohne Abtretungsverpflichtung kann privatschriftlich geschlossen werden. Sobald der Vertrag jedoch eine Verpflichtung enthält, GmbH-Geschäftsanteile zu übertragen oder zurückzuübertragen, ist notarielle Beurkundung zwingend erforderlich. In der Praxis empfiehlt sich die notarielle Form in jedem Fall, da sie Rechtssicherheit schafft und im Streitfall die Beweislast erheblich erleichtert.


4uTrust.de begleitet Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte bei der Einrichtung rechtssicherer Treuhand- und Nominee-Strukturen: von der notariellen Dokumentation über die Koordination mit Steuerberatern bis zur korrekten Meldung im Transparenzregister. Wenn Sie eine GmbH-Treuhandstruktur aufbauen oder bestehende Strukturen auf Rechtssicherheit prüfen lassen möchten, fragen Sie jetzt eine Beratung an.

This article was written using GrandRanker

Frequently Asked Questions

Ist ein Treuhandvertrag über GmbH-Anteile formbedürftig?

Ja. Nach der Rechtsprechung des BGH und der herrschenden Meinung im Schrifttum unterliegt ein Treuhandvertrag über GmbH-Geschäftsanteile dem Formzwang des § 15 Abs. 4 GmbHG, wenn er eine Verpflichtung zur Abtretung von Anteilen enthält. Ohne notarielle Beurkundung ist das Rechtsgeschäft nichtig. Eine privatschriftliche Vereinbarung reicht für die dingliche Wirkung nicht aus und bietet dem Treugeber keinen verlässlichen Schutz.

Welche Folgen hat eine fehlende notarielle Beurkundung bei Treuhandverträgen?

Ein ohne notarielle Beurkundung geschlossener Treuhandvertrag über GmbH-Anteile ist nach § 125 BGB in Verbindung mit § 15 GmbHG nichtig. Der Treugeber hat in diesem Fall keinen durchsetzbaren Anspruch auf Rückübertragung der Anteile. Eine Heilung des Formmangels tritt nach § 15 Abs. 4 Satz 2 GmbHG erst durch die tatsächliche Abtretung der Anteile in notarieller Form ein. Das wirtschaftliche Eigentum bleibt bis dahin rechtlich ungesichert.

Welche Rolle spielt der Notar bei der Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen?

Der Notar beurkundet sowohl den Abtretungsvertrag als auch den zugrunde liegenden Treuhandvertrag, sofern dieser eine Abtretungsverpflichtung enthält. Er prüft die Identität der Beteiligten, belehrt über Rechtsfolgen und übermittelt die aktualisierte Gesellschafterliste an das Handelsregister. Damit sichert die notarielle Beurkundung die Beweislast, schützt alle Parteien und erfüllt die Anforderungen des Beurkundungsgesetzes sowie des GmbHG.

Kann ein Treuhandvertrag auch privatschriftlich geschlossen werden?

Ein rein schuldrechtlicher Treuhandvertrag ohne Abtretungsverpflichtung kann privatschriftlich geschlossen werden. Sobald der Vertrag jedoch eine Verpflichtung enthält, GmbH-Geschäftsanteile zu übertragen oder zurückzuübertragen, ist notarielle Beurkundung zwingend erforderlich. In der Praxis empfiehlt sich die notarielle Form in jedem Fall, da sie Rechtssicherheit schafft und im Streitfall die Beweislast erheblich erleichtert.